- Als Studierende sind wir uns der Rechte ebenso wie der Pflichten aus unserer gesellschaftlich privilegierten Stellung bewusst und reflektieren die Konsequenzen unseres Handelns.
- Als Mitglieder des Lehrkörpers stellen wir sicher, dass unsere Studierenden, Assistierenden und Nachwuchsforschenden sorgfältig betreut und gefördert werden.
- Als Vorgesetzte nehmen wir die Fürsorgepflichten der Universität als Arbeitgeberin ernst. Namentlich besorgen wir eine aufrichtige Beurteilung der persönlichen Leistung unserer Mitarbeitenden und kommunizieren zeitgerecht.
- Zu jedem Zeitpunkt können wir in unseren Funktionen Rechenschaft ablegen über das, was wir tun.
Regelwerke:
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Universitätsgesetz (insbesondere Kapitel VI Disziplinarrecht)